AGB

Allgemeine Mietbedingungen für Sommersportgeräte

Die Bedingungen sind integrierter Bestandteil des gegenständigen Mietvertrages.

1. Der Mieter ist für das gemietete Fahrrad voll verantwortlich. Der Verantwortliche ist 18 Jahre und volljährig. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das Fahrrad erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Zu diesem Zeitpunkt bestätigt der Mieter auch, das Fahrrad in einem tadellosen Zustand bekommen zu haben. (Bei E-Bikes wurden dem Mieter das Intuvia und die Handhabung des E-Bikes erklärt). Die Weitergabe des Fahrrades an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß ihrer Angaben zur Person einverstanden.

2. Der Mieter hat einen amtlichen Lichtbildausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass dieses Dokument als Pfand/Kaution hinterlegt wird.

3. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.

4. Das gemietete Fahrrad ist nicht versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten. Das durchfahren von Bächen und Seewasser ist nicht gestattet.

5. Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben.

6. Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrrades dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

7. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts.

8. Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahl Anzeige erstattet wird.

9. Wir empfehlen beim Radfahren das Tragen eines Helmes, welcher bei uns geliehen werden kann.

10. Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleih Bedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung  seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.

11. Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.

12. Rücktrittsbestimmungen / Stornierung

Eine Stornierung der Buchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. Die Stornierung ist Ski & Bike-Verleih Schneider schriftlich anzuzeigen. Keine Mietpreisrückerstattung wird gewährt, wenn das Mietmaterial seitens des Mieters verspätet entgegengenommen wird oder aus irgendwelchen anderen Gründen überhaupt nicht entgegen genommen werden kann. Gleiches gilt, wenn der Mieter das Mietmaterial vorzeitig dem Vermieter zurückgibt. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen die nicht im Machtbereich von Ski & Bike Verleih Schneider liegen, berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung.

Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses folgende Regelung:

a) Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn das Mietmaterial sofort nach Eintritt der Verletzung oder der Erkrankung an den Vermieter zurückgegeben wird.

b) Ist Punkt a) erfüllt, so wird der zuviel bezahlte Mietzins ab Ausstellungsdatum des vorzulegenden ärztlichen Zeugnisses rückerstattet. Ohne ärztliches Zeugnis ist keine Rückerstattung möglich.

c) Sobald Bike-Verleih Schneider in Kenntnis eines Anlassfalles ist und Punkt a) und b) erfüllt sind, überweist diese umgehend den bereits bezahlten Mietzins.

13. Bei kleineren Defekten während einer Radtour holen wir Sie als Service innerhalb von 15 km gratis ab. Sollte es nicht mehr stadtnah sein, berechnen wir eine Pauschale (für das Abholen) von 30,-€. Die Kosten wie Platten usw. werden extra berechnet. 

 

Der Gerichtsstand ist Winterberg.

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